Siegfried Reusch
Chefredakteur
Foto: Heinz Heiss



Editorial im Journal-Layout herunterladen

der blaue reiter Ausgabe 19

 



Was ist gerecht?


Die Welt ist ungerecht! Dass die Welt, dass das Leben durch die Durchsetzung der Gerechtigkeit besser werden müsse, bildet die grundlegende Übereinkunft aller modernen Gesellschaften. Aber nicht von ungefähr heißt es bei Friedrich von Schiller:

 

„Der Schein regiert die Welt und die
Gerechtigkeit ist nur auf der Bühne.“

 

Wer gesellschaftliche Gegebenheiten als ungerecht kritisiert, macht zwei Voraussetzungen: Die Gegebenheiten lassen sich nach einem einheitlichen moralischen Gerechtigkeitsmaßstab beurteilen, und sie lassen sich nach Maßgabe der moralischen Bewertung verändern. Für Werturteile, so Eckart Liebau unter dem Titel Lob der Ungerechtigkeit, gibt es aber bekanntlich keine allgemein gültigen Wahrheitsmaßstäbe. Gerechtigkeit wird dementsprechend vor dem Hintergrund kultureller und religiöser Differenzen höchst unterschiedlich verstanden. Werturteile, wie ethisch, religiös, rechtlich oder auch bloß gewohnheitsgemäß festgeschrieben sie sein mögen, bleiben immer im Bereich der Optionen, das heißt man kann sie akzeptieren oder ablehnen. Dass aber die Welt und das Leben in weiten Teilen ethischen Beurteilungen nicht zugänglich, dass sie mit Fragen der Gerechtigkeit nicht zu beschreiben oder zu beurteilen sind, sondern auf Differenz und Zufall basieren, ist kein Grund zur Klage, so Liebau, sondern ein Grund zur Freude: Unterschiede machen den Reichtum der Welt und des Lebens aus. Es gibt keine Gerechtigkeit bei der Verteilung der Anlagen und bei der primären Platzierung in der Welt – Kinder können sich ihre Eltern nicht aussuchen, und:

 

„Es gibt auch keine Gerechtigkeit in der Liebe.“

 

Auch Stefan Gosepath zufolge treibt uns immer noch der Gedanke um, moralisch wertvolle Anstrengungen würden im Laufe der Zeit belohnt und moralisch schlechte Taten oder Personen bestraft. Als gerecht oder ungerecht aber könne nur gelten, was in der Verantwortung der betreffenden Menschen liege. Das Wetter, Naturkatastrophen, Krankheiten und so weiter können selbst nicht gerecht oder ungerecht sein. Auch wenn man nicht mehr an die Gerechtigkeit der Götter glaubt, so schreibt er unter dem Titel Sind die Götter gerecht?, bleibt die Frage nach dem Schicksal bestehen. Die Idee der Gerechtigkeit stellt an uns den Anspruch, das Schicksal auszugleichen, soweit es in unser Macht steht und gerechterweise von uns erwartet werden kann. Da wir das Schicksal jedoch nie ganz ausgleichen können, so Gosepath, wird der Umgang mit dem „Geschickten“ zu einer persönlichen Haltung.
Während im Mittelalter das Walten des Schicksals als Ausfluss des gerechten göttlichen Willens hingenommen wurde, erachtete es schon Platon als ein Widerfahrnis, das nicht erduldet werden muss, sondern gestaltet werden kann. Für Platon ist Gerechtigkeit keine moralische Qualität einer Handlung, sondern der ideale harmonische Zustand der Seele. „,Gerecht‘ ist der Mensch, bei dem jeder Seelenteil ,das Seine tut‘, der folglich weder von inneren Konflikten zerrissen noch darauf aus ist, seinen Nachbarn zu schädigen“, schreibt Thomas A. Szlezák im Portrait. Das gute Funktionieren des Staats wird für Platon dadurch garantiert, dass jeder in ihm das tut, was er auf Grund seiner natürlichen Anlagen am besten kann. Jeder übe daher nur die Funktion aus, die ihm seine Natur nahe legt und die ihm daher „zukommt“ – kurz gesagt: Jeder „tue das Seine“.
Entsprechend ist für Aristoteles der Gerechte derjenige, der maßvoll genau das will, was ihm zusteht. Als gerecht gilt ihm, „was in der politischen Gemeinschaft die Glückseligkeit und deren Teile hervorbringt und bewahrt“; aber: Das Gerechte „muss für alle etwas Gleiches sein“. Gerechtigkeit ist für Aristoteles vor allem eine Tugend, die sich in der Praxis, als gerechtes Tun, selbst zu bewähren hat. „Wir werden gerecht, indem wir gerecht handeln“, zitiert Ralf Elm in seinem Beitrag Gerechtigkeit inmitten des Lebens aus Aristoteles‘ Nikomachischer Ethik. Da das Recht seiner Natur nach nicht alle Einzelfälle berücksichtigen kann, muss das Gesetz, so Aristoteles, nach Maßgabe der Billigkeit, zu der das zur Sittlichkeit erziehende Gesetz die Menschen befähigt, immer wieder neu justiert werden.
Zur Würde und zum Leben in der Freiheit gehört die immer währende Reparatur von Gerechtigkeitslücken, so resümiert im Interview auch der vormalige Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdiensts der ehemaligen DDR, Joachim Gauck. Aber nicht nur das Gesetz, sondern auch

 

„Die Idee der Gerechtigkeit muss immer wieder
auf den Prüfstand.“

 

Bärbel Bohleys Seufzer „Wir wollten Gerechtigkeit und haben den Rechtsstaat bekommen“ hält er entgegen, dass Richter nicht Verteidiger der Gerechtigkeit, sondern Ingenieure des Rechtsstaats seien, die nicht Normen schaffen, sondern deren Einhaltung überwachen und sanktionieren. Gleichwohl, so Gauck, darf das Recht nicht völlig abgehoben von der Idee der Gerechtigkeit sein, sonst gäbe es keine Möglichkeit, es zu kritisieren und zu verändern: „Die Rechtsordnungen der Völker müssen Bestand haben vor der Idee der Gerechtigkeit.“ Die
Frage nach der Gerechtigkeit entscheidet sich für ihn nicht anhand der Verteilung von Gütern, sondern vielmehr in der Frage nach der Teilhabe an der Gestaltung der öffentlichen Angelegenheiten der Gesellschaft.
In der Auseinandersetzung mit der Gerechtigkeitstheorie von John Rawls kommt auch Wolfgang Kersting zu dem Schluss, dass eine vollständige Gerechtigkeitstheorie sich nicht auf die Lösung der Verteilungsprobleme der Wirtschaftsgesellschaft beschränken könne. Eine vollständige Theorie der Gerechtigkeit, so schreibt er unter dem Titel Vertrag und Gerechtigkeit, „muss auch weiterreichende Gerechtigkeitsprinzipien für eine Solidargemeinschaft entwickeln“.
Dass ideologische und religiöse Gemeinschaften bestrebt sind, ihre Gerechtigkeits-vorstellungen weltweit nicht nur mit anderen, sondern auch gegen andere durchzusetzen, ist eine Erfahrung nicht erst seit den Zeiten der Globalisierung.

 

Der Streit geht um das „richtige“ Verständnis
von Gerechtigkeit; er ist nach wie vor tödlich.

 

Dementsprechend stellt Georg Meggle in seinem Beitrag Gerechter Terror? die Frage nach dem gerechten, moralisch rechtfertigbaren Einsatz von Gewalt. Zweifelsohne sei Gewalt nicht schön, aber manchmal notwendig: „Notwendig zum Beispiel, um das eigene Leben zu retten; notwendig manchmal zur Rettung des Lebens anderer. In Notwehr ist Gewaltanwendung erlaubt; bei Nothilfe mitunter sogar moralisch geboten.“ Logisch sei es nicht zu rechtfertigen, Gewalt einerseits eingeschränkt zu billigen, terroristische Akte andererseits uneingeschränkt
zu verurteilen, zumal auch Staaten und Staatenverbünde terroristische Akte begehen können. Aber kann auch Terrorismus gerecht, unter Umständen gar moralisch geboten sein? Verneinen lässt sich diese Frage nur dann, so Meggle, wenn man die Kriege in Afghanistan, im Kosovo, im Irak sowie Sharons Anti-Palästina-„Krieg“ als Verbrechen gegen die Menschlichkeit erachtet.
Um zu verhindern, dass das zwingende Recht allein von den Interessen der Mächtigen oder den Moden der Zeit diktiert wird, suchten viele Philosophen die Natur des wahren und gerechten Rechts zu ermitteln, das heißt für das Recht einen gerechten Maßstab und eine sittliche Orientierung zu finden. Für Claus Dierksmeier ist die Rede von der gemeinsamen menschlichen Natur kein Traum wirklichkeitsfremder Denker. Angesichts der Tatsache, dass viele Rechtstheorien kläglich versagen, wenn es darum geht, die Rechte derjenigen zu verteidigen, die sich nicht selbst vertreten können, gewinnt das von Immanuel Kant begonnene und von Karl Christian Friedrich Krause ausgeführte Projekt eines Naturrechts der Freiheit für ihn ungeheure Aktualität. Unter dem Titel Naturrecht – das gerechtere Recht? stellt er heraus, dass ein Recht, welches der menschlichen Natur gerecht wird, auch die ganz konkreten Bedingungen gelebter Freiheit mit einschließen muss: „Nicht, dass man dieser oder jener Mensch ist, sondern dass man überhaupt eine Person darstellt, macht den Grund aus, warum jemandem hier und jetzt Recht zuzuerkennen ist.“
Dem stellt Werner Zips im Beitrag Die Gerechtigkeit des Stachelschweins mit dem kommunikativen Modell von Gerechtigkeit der Maroons auf Jamaika und der Asante in Afrika einen relativen Begriff von Gerechtigkeit entgegen: „Anstatt auf einen absoluten, gottgewollten und vorausgesetzten (unüberprüfbaren) Gehalt abzustellen“, sollen rechtliche und politische Prozesse dahingehend hinterfragt werden, „in welchem Ausmaß sie einer rationalen Verhandlungslösung offen standen“. Grundvoraussetzung für eine von allen Beteiligten anerkannte und daher legitime soziale Ordnung ist für ihn ein Konsens, der mittels kritisierbarer und rational diskutierter Geltungsansprüche kommunikativ hergestellt wurde.
Eine der Formen der Gerechtigkeit im Staat, so Georg Wilhelm Friedrich Hegel, ist die Strafe. Wird der Mensch als freies, vernunftbegabtes und zur Realisierung der Moral bestimmtes Subjekt verstanden, wäre es geradezu eine Missachtung der Menschenwürde des Straftäters, würde man ihn nicht bestrafen. In der Strafe, so Hegel, wird „der Verbrecher als Vernünftiges geehrt“, und Johann Gottlieb Fichte erachtet es „als ein sehr nützliches und wichtiges Recht des Bürgers abgestraft zu werden“. Weitgehend Einigkeit herrscht, so Hans-Joachim Pieper im Beitrag Die gerechte Strafe, dass man die Strafe als Mittel des Rechts strikt von der bloßen Vergeltung unterscheiden muss. Zu beachten gilt es jedoch, so Seneca: „Kein kluger Mensch straft, weil gefehlt worden ist, sondern damit nicht gefehlt werde.“ Pieper kommt zu dem Schluss: Eine Faustregel für das gerechte Strafmaß gibt es nicht. Für die Gerechtigkeit gibt es kein Rezept: Es gilt, sie immer wieder neu zu erringen.
Zu fragen bleibt, ob die Klage über die Ungerechtigkeit der Welt ebenso wie der Wunsch nach absoluter Gerechtigkeit letztlich nicht die Sehnsucht nach dem verloren geglaubten Paradies enthalten – oder ob es sich nicht so verhält, wie Ludwig Marcuse schrieb:

 

„Gepriesen sei der Zufall.
Er ist wenigstens nicht ungerecht.“

 

Siegfried Reusch, Chefredakteur